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Abmahnung wegen kostenloser Bilder: So schützt du dich

Bernd Broschek 5 Minuten Lesezeit

Ja. Ein Bild von Pixabay, Unsplash oder Pexels kann dich eine Abmahnung kosten. Das deutsche Urheberrecht kennt keinen gutgläubigen Erwerb: Wer ein Bild hochlädt, ohne die Rechte daran zu haben, kann sie auch nicht weitergeben. Der echte Urheber darf dich trotzdem in Anspruch nehmen — obwohl du die Lizenzbedingungen eingehalten hast.

Wie kommt es überhaupt zu so einer Abmahnung?

Die Kette ist fast immer dieselbe: Jemand lädt ein fremdes Foto auf eine Gratisplattform hoch und erklärt dabei, er sei der Urheber. Geprüft wird das nicht — bei Millionen Uploads kann es keine Plattform leisten. Du lädst das Bild herunter, stellst es auf die Gemeindeseite, und irgendwann findet der wirkliche Fotograf sein Werk über eine Rückwärtssuche. Er mahnt den Hochlader ab. Und er mahnt dich ab.

Dass du die Lizenzbedingungen gelesen und eingehalten hast, ändert daran nichts. Eine Lizenz vergeben kann nur, wer die Rechte wirklich besitzt. Beim Gebrauchtwagen schützt dich der gute Glaube an den Verkäufer, im Urheberrecht gibt es diese Regel nicht. Als Betreiber der Seite haftest du für das, was dort steht — auch ohne eigenes Verschulden.

Warum schützt dich die Lizenz der Plattform nicht?

Weil sie zwei Dinge nicht leistet. Erstens garantiert dir keine der großen Gratisdatenbanken, dass ihre Uploads rechtmäßig sind — die Nutzungsbedingungen schließen genau diese Haftung aus. Anders als bei bezahlten Anbietern hast du im Ernstfall niemanden, an den du dich halten kannst. Zweitens sind die Lizenzen beweglicher, als die meisten denken: Unsplash gab die CC0-Freigabe im Juni 2017 auf und arbeitet seither mit einer eigenen Lizenz, seit März 2021 gehört die Plattform zu Getty Images. Pixabay ersetzte CC0 am 9. Januar 2019 durch eigene Bedingungen.

Für dich heißt das: Ein Bild, das ihr 2016 heruntergeladen habt, steht unter anderen Regeln als eines von gestern — und belegen kannst du das nur, wenn damals jemand mitgeschrieben hat. Kostenlos heißt außerdem nie rechtefrei. Ein Urheberrecht erlischt erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Alles, was jünger ist, gehört jemandem.

Welche Bilder machen Gemeinden am häufigsten Ärger?

Vier Muster begegnen uns immer wieder.

  • Das weitergereichte Foto. Ein professionelles Bild landet auf der Gratisplattform, ohne dass der Fotograf davon weiß. Alle, die es von dort holen, sitzen im selben Boot.
  • Erkennbare Personen. Die kostenlosen Lizenzen enthalten keine Einwilligung der abgebildeten Menschen. Wer ein Porträt unter „So feiern wir Gottesdienst“ setzt, bewegt sich neben dem Urheberrecht auch im Recht am eigenen Bild.
  • Marken, Logos, geschützte Bauwerke. Auch wenn das Foto selbst frei ist, kann der abgebildete Inhalt es nicht sein.
  • Nutzung außerhalb der Website. Gemeindebrief, Flyer, Beamerfolie, Instagram: Jede dieser Verwendungen ist eine eigene und wird von einer Website-Lizenz nicht automatisch gedeckt.

Dazu kommen inzwischen KI-erzeugte Bilder auf denselben Plattformen, bei denen noch nicht abschließend geklärt ist, wem daran welche Rechte zustehen. Wie ihr Bilder überhaupt auswählt, damit sie zu eurer Gemeinde passen und Vertrauen aufbauen, beschreibt unser Beitrag über Bilder, Farben und Schrift im Webdesign.

Wie lange kannst du noch abgemahnt werden?

Länger, als die meisten annehmen. Ansprüche auf Unterlassung und auf Ersatz der Abmahnkosten verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Rechteinhaber von Verletzung und Verletzer erfahren hat. Der Schadensersatz nach Lizenzanalogie ist ein Sonderfall: Über § 102 Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB lässt er sich noch zehn Jahre nach der Nutzung fordern — unabhängig davon, ob der Fotograf vorher etwas bemerkt hat.

Ein Bild, das seit Jahren still auf einer alten Unterseite liegt, ist also kein erledigter Fall. Dasselbe gilt für Dateien, die niemand mehr verlinkt, die aber über ihre direkte Adresse weiter abrufbar sind. Wer die Mediathek aufräumt, tut nebenbei etwas für Ladezeit, Technik und Sicherheit der Seite. Bei einer laufenden Website-Wartung für Gemeinden, bei uns ab 15 € im Monat, gehört das Ausmisten solcher Altlasten mit dazu.

Was tun, wenn die Abmahnung schon im Briefkasten liegt?

Nicht ignorieren — und nicht sofort unterschreiben. Die gesetzten Fristen sind kurz, eine bis zwei Wochen sind üblich, und sie verstreichen zu lassen führt regelmäßig zu einer einstweiligen Verfügung mit deutlich höheren Kosten. Vier Schritte in dieser Reihenfolge:

  1. Das Bild überall entfernen: Seite, Mediathek, Cache, Social-Media-Beiträge, PDF-Downloads.
  2. Beweise sichern, bevor etwas verschwindet: Screenshot der Downloadseite, Lizenztext im Wortlaut, Datum, Dateiname, Kontoname des Hochladers.
  3. Die beiliegende Unterlassungserklärung nicht im Original unterschreiben. Sie ist zugunsten der Gegenseite formuliert und enthält häufig ein Schuldanerkenntnis; üblich ist eine modifizierte Erklärung.
  4. Einen Fachanwalt für Urheberrecht einschalten, bevor du zahlst oder verhandelst.

Wir sind Webdesigner, keine Kanzlei. Als christliche Webagentur mit 128 abgeschlossenen Projekten können wir technisch aufräumen und dokumentieren, was wann online stand; die rechtliche Bewertung gehört in andere Hände. Diese Trennung halten wir bei Ipsom seit acht Jahren durch, weil sie ehrlicher ist als jede beruhigende Auskunft.

Wie sicherst du dich für die Zukunft ab?

Mit Dokumentation statt Hoffnung. Führt ein Register: für jedes Bild auf eurer Seite eine Zeile mit Dateiname, Quelle, Download-Datum, Lizenztext, Hochlader und den Stellen, an denen es eingesetzt wird. Das ist unspektakulär und kostet bei einer bestehenden Gemeindeseite vielleicht zwei Nachmittage. Wenn drei Jahre später ein Schreiben kommt, ist dieses Blatt das Einzige, was zählt. Das Arbeitsblatt zu diesem Beitrag gibt euch die Struktur dazu.

Drei Gewohnheiten, die das Risiko senken

Erstens: Für alles Zentrale — Startseite, Team, Titelbilder — lieber eigene Fotos oder eine bezahlte Quelle mit ausdrücklicher Freistellung. Zweitens: Vor jeder Veröffentlichung eine Rückwärtssuche über das Motiv laufen lassen. Taucht dasselbe Bild bei einer Agentur mit Wasserzeichen auf, lasst die Finger davon. Drittens: Eine Person in der Gemeinde ist für Bilder zuständig, nicht fünf.

Und es gibt einen Grund jenseits der Kosten. „Ein Arbeiter ist seines Lohnes wert“, heißt es im Lukasevangelium. Hinter jedem Foto steht ein Mensch, der Zeit, Ausrüstung und Können hineingelegt hat. Eine Gemeinde, die bei Bildern schludert, verliert nicht nur Geld, sondern an Glaubwürdigkeit bei denen, die es merken. Dieselbe Sorgfalt, die wir beim rechtssicheren Einbinden von Bibelversen empfehlen, gehört auch den Fotografen.

Was jetzt zu tun ist

  1. Zählt die Bilder auf eurer Seite, Logos und Hintergründe eingeschlossen. Meist sind es weniger, als befürchtet.
  2. Legt für jedes Bild eine Zeile im Register an und tragt nach, was ihr noch findet. Das Arbeitsblatt unten führt euch durch die Spalten.
  3. Alles, was nach diesem Durchgang ohne belegbare Herkunft dasteht, ersetzt oder entfernt ihr — nicht irgendwann, sondern in derselben Woche.
  4. Räumt die Mediathek auf: verwaiste Dateien löschen, damit sie über ihre direkte Adresse nicht weiter erreichbar bleiben.
  5. Wenn dabei herauskommt, dass die Seite ohnehin überholt gehört: Der Christliche Webdesigner arbeitet aus Feldkirchen in Kärnten, eingetragen ist die Ipsom GmbH in Schwaz in Tirol. Wer eine christliche Website erstellen lassen möchte, bekommt Bildrechte und Register von Anfang an sauber mitgeliefert.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Reicht es, das Bild einfach zu löschen, wenn eine Abmahnung kommt?

Nein. Das Löschen beseitigt die laufende Verletzung, räumt aber weder den Unterlassungsanspruch noch den Schadensersatz aus der Welt. Entferne das Bild trotzdem sofort und überall, sichere vorher aber alle Belege zu Herkunft und Download-Datum — die brauchst du danach.

Haftet die Bildplattform, wenn der Upload illegal war?

In der Praxis so gut wie nie. Die Nutzungsbedingungen der kostenlosen Datenbanken schließen eine Gewähr für die Rechtmäßigkeit der Uploads aus. Bezahlte Anbieter geben dagegen häufig eine Freistellung — genau dafür zahlt man dort.

Gilt die Gratislizenz auch für Gemeindebrief und Social Media?

Nicht automatisch. Jede Nutzung ist eine eigene, und die Bedingungen unterscheiden sich je nach Plattform und Download-Datum. Prüfe vor dem Druck, ob der Lizenztext, der an eurem Download-Tag galt, Print und soziale Netzwerke wirklich abdeckt.

Was ist mit Bildern, die schon seit Jahren auf der Seite sind?

Die sind nicht sicher. Schadensersatz nach Lizenzanalogie lässt sich über § 102 Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB noch zehn Jahre nach der Nutzung fordern. Alte Unterseiten und verwaiste Mediathek-Dateien gehören deshalb in dieselbe Prüfung wie neue Inhalte.

Arbeitsblatt zum Mitnehmen

Bildherkunft dokumentieren: Register für jedes Bild auf der Seite

Ein Register, in dem ihr Quelle, Datum und Lizenz jedes Bildes eurer Website festhaltet. Dazu Prüffragen vor der Veröffentlichung und die Sofortschritte, falls doch ein Abmahnschreiben eintrifft.

So benutzt ihr dieses Blatt

  • Öffnet die Mediathek eurer Website und zählt alle Bilddateien — Logos, Icons und Hintergründe eingeschlossen.
  • Legt für jedes Bild eine Zeile an. Eine Zeile ohne Quelle ist eine Zeile mit Risiko.
  • Was ihr nicht belegen könnt, markiert ihr in der letzten Spalte mit „offen“.
  • Alles, was am Ende „offen“ bleibt, wird ersetzt oder von der Seite genommen.
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Die vollständige Fassung mit allen Punkten steht im PDF.

Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. Nimm es mit und nutze es — auch wenn ihr die Website am Ende selbst baut. Alle zwölf Arbeitsmaterialien ansehen

Bernd Broschek

Geschrieben von

Bernd Broschek BEd

Christlicher Webdesigner aus Kärnten, leitet eine Agentur mit vier Mitarbeitern und ein Hilfswerk in Uganda. Mehr über mich

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