Selbstverpflichtungserklärung Kinderschutz: Muster
Eine Selbstverpflichtungserklärung zum Kinderschutz ist ein kurzes Dokument, mit dem Mitarbeitende in Jungschar, Kindergottesdienst oder Jugendgruppe zusagen, Grenzen zu achten und bei Verdacht richtig zu handeln. Kein Gesetz schreibt sie vor, aber sie gehört zu jedem guten Schutzkonzept. Unser Muster für Gemeinden findest du unten als PDF.
Wozu braucht eine Gemeinde eine Selbstverpflichtungserklärung?
Die meisten Übergriffe in Gruppen geschehen nicht durch Fremde, sondern durch Menschen, denen man vertraut. Eine Selbstverpflichtung verhindert das nicht allein. Sie leistet aber drei Dinge: Sie macht klar, welches Verhalten in eurer Gemeinde gilt. Sie gibt allen, auch den Kindern und Eltern, einen Maßstab. Und sie senkt die Hemmschwelle, etwas anzusprechen, weil alle dieselben Regeln unterschrieben haben.
Für eine Gemeinde trägt das Thema auch geistlich. Jesus hat die Kinder in die Mitte gestellt. Wer ihnen in der Gemeinde begegnet, übernimmt Verantwortung, nicht nur eine Aufgabe im Dienstplan.
Ist die Selbstverpflichtung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Gesetzlich geregelt ist in Deutschland etwas anderes: Nach § 72a SGB VIII, in der Fassung seit dem Bundeskinderschutzgesetz vom 1. Januar 2012, dürfen einschlägig vorbestrafte Personen nicht in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sein. Dafür legen Mitarbeitende ein erweitertes Führungszeugnis vor. Bei Ehrenamtlichen hängt das nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts ab und wird in Vereinbarungen zwischen Jugendamt und freien Trägern geregelt. Viele dieser Vereinbarungen und die Schutzkonzepte der Landeskirchen und Verbände sehen zusätzlich eine Selbstverpflichtung vor.
In Österreich gibt es die Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ nach § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz. Sie ist für Menschen gedacht, die beruflich oder in organisierter Freiwilligenarbeit überwiegend mit Minderjährigen arbeiten; der Antrag braucht eine schriftliche Bestätigung eurer Gemeinde oder eures Vereins. Kinderschutzkonzepte sind seit dem Schuljahr 2024/25 für Schulen verpflichtend. Für Gemeinden und Vereine gibt es keine vergleichbare bundesweite Pflicht – sinnvoll ist ein Schutzkonzept trotzdem.
Was gehört in ein Muster für die Selbstverpflichtungserklärung?
Gute Muster sind kurz und konkret. Allgemeine Sätze wie „Ich achte die Würde jedes Menschen“ unterschreibt jeder, ohne nachzudenken. Hilfreicher sind Verpflichtungen, die man im Alltag wiedererkennt:
- persönliche Grenzen achten, körperlich wie seelisch
- keine Abhängigkeiten ausnutzen, keine Geschenke, die Nähe erzwingen
- nicht allein und unbeobachtet mit einem Kind sein, wo es sich vermeiden lässt
- keine belastenden Geheimnisse mit Kindern
- Messenger und soziale Medien nur offen und nachvollziehbar nutzen
- Fotos nur mit Einwilligung und nie in unangemessenen Situationen
- eingreifen, wenn andere Grenzen verletzen
- bei Verdacht die Ansprechperson informieren und nicht allein handeln
Dazu gehören Name, Aufgabe, die Ansprechperson eures Schutzkonzepts mit Telefonnummer, Datum und Unterschrift. Genau so ist das PDF zu diesem Beitrag aufgebaut.
Wer unterschreibt, und wann?
Alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten: Hauptamtliche und Ehrenamtliche, die Leitung der Jungschar ebenso wie die Mutter, die bei der Kinderfreizeit kocht und dort übernachtet. Auch jugendliche Mitarbeitende, etwa Teens im Kindergottesdienst, unterschreiben. Wer nur einmal aushilft, etwa als Gastreferent beim Kinderbibeltag, arbeitet ohne Unterschrift, aber nie allein mit Kindern und immer an der Seite einer Person, die unterschrieben hat.
Unterschrieben wird vor dem ersten Einsatz – und zwar nach einem kurzen Gespräch, in dem ihr die Punkte durchgeht. Eine Selbstverpflichtung, die nur mit der Anmeldung ausgeteilt wird, wird nicht gelesen. Viele Gemeinden erneuern Gespräch und Unterschrift alle paar Jahre, etwa zusammen mit dem Führungszeugnis. Die unterschriebenen Blätter bewahrt ihr vertraulich auf; sie gehören nicht in einen offenen Gemeindeordner.
Wie passt die Selbstverpflichtung ins Schutzkonzept?
Ein Schutzkonzept beginnt mit einer ehrlichen Frage: Wo in unserer Gemeinde entstehen Situationen, in denen Kinder verletzlich sind? Übernachtungen auf Freizeiten, Einzelgespräche in der Seelsorge, Fahrten im Privatauto, Chats in der Jugendgruppe. Aus dieser Risikoanalyse folgen Verhaltensregeln, und die Selbstverpflichtung fasst sie in Sätze, die jede Person unterschreibt.
Dazu kommen benannte Ansprechpersonen, ein klarer Ablauf für den Verdachtsfall und eine kurze Schulung für alle Mitarbeitenden. Die Kinderschutzkonzepte, die österreichische Schulen seit dem Schuljahr 2024/25 erstellen müssen, folgen demselben Aufbau aus Verhaltenskodex, Risikoanalyse, Kinderschutzteam und Vorgehen bei Gefährdung. Für eine Gemeinde ist das ein guter Anhaltspunkt, auch ohne Pflicht.
Was tut ihr, wenn jemand nicht unterschreiben will?
Zuerst zuhören. Oft steckt dahinter Unsicherheit oder das Gefühl, unter Verdacht gestellt zu werden. Erklärt, dass alle unterschreiben, die Leitung eingeschlossen, und dass die Erklärung vor allem die Mitarbeitenden schützt: Wer die Regeln kennt, gerät seltener in missverständliche Situationen. Bleibt jemand bei seinem Nein, arbeitet diese Person nicht in der Kinder- und Jugendarbeit mit. Das ist keine Anklage, sondern eine klare Linie, die für alle gilt.
Wie macht ihr Kinderschutz auf der Website sichtbar?
Eltern, die ihr Kind zum ersten Mal in die Jungschar schicken, suchen genau diese Information. Bei Christlicher Webdesigner aus Feldkirchen in Kärnten empfehlen wir nach acht Jahren und 128 Projekten (Stand September 2026) drei Elemente:
- Eine kurze Seite zum Schutzkonzept: worum es geht, was Mitarbeitende unterschreiben, wie ihr Fotos handhabt.
- Die Ansprechperson mit Namen und Kontaktweg, gut erreichbar auf der Seite der Kinder- und Jugendarbeit.
- Ein vertraulicher Kontaktweg, bei dem nicht die ganze Gemeindeleitung mitliest.
Wie ihr die Seiten für Gruppen und Kalender aufbaut, steht im Beitrag Gemeindeseite gestalten. Wie eine Website neue Mitarbeitende gewinnt, die ihr dann auch schulen könnt, erklärt der Beitrag Neue Mitarbeiter gewinnen. Für Vereine mit Kinder- und Jugendarbeit haben wir auf der Seite Website für christliche Vereine zusammengefasst, was eine Vereinsseite braucht. Und was bei Fotos und Kontaktformularen datenschutzrechtlich gilt, steht bei der DSGVO für Gemeindewebsites.
Das Muster ersetzt kein Schutzkonzept und keine Rechtsberatung. Passt es an eure Gemeinde an und stimmt es mit eurem Verband oder eurer Landeskirche ab, wenn es dort Vorgaben gibt.
Was jetzt zu tun ist
- Ladet das Muster herunter und tragt die Ansprechperson eures Schutzkonzepts ein.
- Streicht oder ergänzt Punkte, bis jeder Satz zu eurer Arbeit passt.
- Führt mit allen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit ein kurzes Gespräch und lasst dann unterschreiben.
- Klärt, wer in eurem Land welche Bescheinigung vorlegt: Führungszeugnis oder Strafregisterbescheinigung.
- Macht Ansprechperson und Schutzkonzept auf eurer Website sichtbar.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Ist eine Selbstverpflichtungserklärung zum Kinderschutz Pflicht?
Gesetzlich nicht. Sie ist aber in vielen Schutzkonzepten und in Vereinbarungen mit dem Jugendamt vorgesehen. Pflicht ist in Deutschland je nach Tätigkeit das erweiterte Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII.
Müssen auch Ehrenamtliche unterschreiben?
Ja, gerade sie. In Gemeinden leisten Ehrenamtliche den größten Teil der Kinder- und Jugendarbeit. Die Selbstverpflichtung gilt für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unabhängig davon, ob sie bezahlt werden.
Was ist der Unterschied zum Schutzkonzept?
Das Schutzkonzept ist der Rahmen: Risikoanalyse, Verhaltensregeln, Ansprechpersonen, Vorgehen im Verdachtsfall. Die Selbstverpflichtung ist ein Baustein darin, mit dem jede einzelne Person die Regeln persönlich zusagt.
Wie oft sollte die Selbstverpflichtung erneuert werden?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Bewährt hat sich, sie bei jedem neuen Aufgabenbereich und in regelmäßigen Abständen im Gespräch zu erneuern, zum Beispiel zusammen mit dem Führungszeugnis.
Vorlagen zum Mitnehmen
Selbstverpflichtungserklärung Kinderschutz: Muster für Gemeinden
Eine Seite zum Anpassen und Unterschreiben: acht konkrete Zusagen für Mitarbeitende in Kinder- und Jugendarbeit, mit Feld für die Ansprechperson.
Für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit, Stand September 2026
- Ich arbeite in unserer Gemeinde mit Kindern und Jugendlichen.
- Ich achte die persönlichen Grenzen jedes Kindes und jedes Jugendlichen, körperlich wie seelisch.
- Ich nutze keine Abhängigkeit aus und mache keine Geschenke oder Versprechen, die Nähe erzwingen.
- Ich bin nicht allein und unbeobachtet mit einem Kind, wo es sich vermeiden lässt.
- Ich halte keine belastenden Geheimnisse mit Kindern und nehme ernst, was mir anvertraut wird.
- Ich nutze Messenger und soziale Medien nur offen und nachvollziehbar, möglichst in Gruppen.
- Ich fotografiere und veröffentliche nur mit Einwilligung und nie in unangemessenen Situationen.
- Ich greife ein, wenn ich grenzverletzendes Verhalten beobachte, auch bei anderen Mitarbeitenden.
Die vollständige Fassung mit allen Punkten steht im PDF.
Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. Nimm es mit und nutze es — auch wenn ihr die Website am Ende selbst baut. Alle zwölf Arbeitsmaterialien ansehen
Geschrieben von
Bernd Broschek BEd
Christlicher Webdesigner aus Kärnten, leitet eine Agentur mit vier Mitarbeitern und ein Hilfswerk in Uganda. Mehr über mich